Behandlungskosten und was Sie vor einer Behandlung wissen müssen


Sie nehmen eine heilkundliche Behandlung mit naturheilkundlichen Heilverfahren einschließlich der notwendigen Diagnostik- und Testverfahren in Anspruch. Es können Verfahren Anwendung finden, denen eine wissenschaftliche/schulmedizinische Anerkennung fehlt. Ich erbringe meine Dienste nach dem fachlichen Standard eines Heilpraktikers. Die Behandlungsmethoden beruhen jeweils auf einem nach naturheilkundlichen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz.


Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker orientieren sich am Umfang einer Untersuchung und Behandlung, dem erforderlichen Zeitaufwand, den durchzuführenden Maßnahmen unter Einbeziehung von Materialkosten und dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung.

Die voraussichtlichen Kosten der Behandlung ergeben sich aus den erbrachten Leistungen und werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebÜH) abgerechnet. Die Honorarrechnungen sind umsatzsteuerbefreit nach §4(14) UStG., werden maschinell erstellt und sind ohne Unterschrift gültig. Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung zu zahlen.


Gesetzliche Krankenkassen
dürfen Heilpraktikerleistungen nicht erstatten. Einige wenige Krankenkassen erstatten ihren Versicherten im Rahmen von Satzungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anteil. Über etwaige Ausnahmen informieren sie sich bitte bei ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

Private Krankenversicherungen
übernehmen in der Regel auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang.

Der Patient und Versicherungsnehmer von privaten Krankenversicherungen ist deshalb gut beraten, sich die Tarife genau anzusehen. Der privatversicherte Heilpraktikerpatient sollte nicht ungeprüft die Aussagen der Werbeprospekte übernehmen, sondern insbesondere die weitergehenden Hinweise und das Kleingedruckte in den Tarif- und Versicherungsbedingungen genau nachlesen bzw. sich beraten lassen.

Über Leistungen für Behandlungen bei Heilpraktikern und alternativen Heilverfahren sollte er sich präzise und schriftlich entsprechende Informationen vor Vertragsabschluß bzw. auch vor Behandlungsaufnahme geben lassen.

In sehr vielen Fällen muss mit Zuzahlungen in oft nicht geringem Umfange gerechnet werden.

In den meisten Fällen liegt es aber nicht daran, dass Ihre Heilpraktikerin/Ihr Heilpraktiker zu hohe Honorarforderungen hat oder eine gar falsche Leistung erbringt, sondern der jeweilige Tarif der jeweiligen Krankenversicherung nur bestimmte Leistungserstattungen vorsieht.

Beihilfeberechtigte
erhalten oftmals (auch nicht in jedem Falle) Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen und deren Verordnungen. Auch hier gibt es Unterschiede, Leistungsbegrenzungen und -einschränkungen, über die sich der Betroffene bei seiner Beihilfestelle informieren muss.


Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.

 

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Die Behandlungskosten sind unabhängig vom Umfang der geleisteten Erstattungen durch Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen in voller Höhe an die Heilpraktikerin zu begleichen.

 

 

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